Imbiss

Das Wort „Imbiss“ hat im Sprachgebrauch zwei Bedeutungen: einmal ist die Mahlzeit gemeint und einmal der Verkaufsstand. Der Verkaufsstand (auch Imbissbude) bietet schlichte Speisen an, die größtenteils unter die Kategorie „Fast Food“ fallen, da sie vorgefertigt sind und lediglich erhitzt werden müssen. Die Speisen werden in der Regel während dem Stehen verzehrt – denn im Falle des Angebotes von Sitzgelegenheiten, muss der Imbissbetreiber dem Ordnungsamt eine Toilette nachweisen können. Die Imbissbude sollte nicht mit dem Schnellrestaurant verwechselt werden, denn das Schnellrestaurant stellt Sitzgelegenheiten zur Verfügung.